Legale Rugby-Wetten in der Schweiz — was das BGS und die GESPA wirklich regeln

Schweizer Geldspielaufsicht GESPA und Rugby-Wetten unter dem Bundesgesetz über Geldspiele

Im neunten Jahr meiner Arbeit als Analyst für den Schweizer Sportwetten-Markt bekomme ich immer noch dieselbe Frage: «Darf ich überhaupt auf Rugby wetten, oder ist das in der Schweiz eine Grauzone?» Die Antwort ist seit 2019 eindeutig — und trotzdem schwirren im Netz Halbwahrheiten herum, die sich an Foren-Posts aus der Zeit vor dem Bundesgesetz über Geldspiele festklammern. Das Schweizer Recht ist hier ungewöhnlich klar formuliert. Es gibt einen Anbieter mit einer Konzession, eine Aufsichtsbehörde mit einem präzisen Mandat, eine veröffentlichte Sperrliste und ein Steuerregime, das auf den Franken genau funktioniert.

Dieser Text ist mein Versuch, das ganze System ohne Juristen-Slang aufzubrechen — vom BGS über die GESPA bis zur konkreten Frage, was passiert, wenn jemand trotzdem bei einem deutschen oder maltesischen Buchmacher auf das Six-Nations-Wochenende setzt. Ich arbeite mit den Originaltexten der Aufsicht, mit dem Jahresbericht 2024 der GESPA und mit Gerichtsentscheiden, die ich in den letzten Jahren mitverfolgt habe. Die Schlüsselzahl, mit der ich gerne einsteige: Ende 2024 standen 490 Domains illegaler ausländischer Geldspielanbieter auf der Sperrliste der GESPA — der höchste Wert seit Inkrafttreten des Gesetzes. Das ist keine theoretische Übung. Das ist ein Markt, in dem aktiv aufgeräumt wird, und wer das System versteht, vermeidet die unnötigen Schmerzen, die der Wettende mit dem maltesischen Konto am Ende selber trägt.

Wir gehen das Stück für Stück durch: was im BGS tatsächlich steht, welche Rolle die GESPA spielt, wie sich ihr Mandat von dem der ESBK abgrenzt, was Sporttip als einziger legaler Rugby-Anbieter darf, wie eine Domain auf die Sperrliste kommt und welche Konsequenzen ein ausländischer Account hat. Am Ende verstehst Du, warum sich der Schweizer Markt strukturell von Deutschland oder Österreich unterscheidet — und warum diese Struktur, so eng sie wirkt, dem Wettenden in der Praxis mehrere Schutzschichten bietet, die in liberaleren Regimen schlicht fehlen.

Was im BGS für Rugby-Wetten tatsächlich steht

Vor sieben Jahren sass ich an einem Vortrag in Bern, bei dem ein Vertreter der damals noch jungen GESPA das BGS in einem einzigen Satz zusammenfasste: «Wer ohne Konzession oder Bewilligung in der Schweiz Geldspiele anbietet, der handelt illegal. Man spricht dann von illegalem Spiel.» Das war Manuel Richard, später Direktor der Behörde, und seine Formulierung ist bis heute der schärfste Türöffner zum Verständnis des Gesetzes. Das BGS macht nämlich genau das — es zieht eine Linie, und auf der einen Seite stehen vier Spielarten, jede mit einer eigenen Tür.

Das Bundesgesetz über Geldspiele, in Kraft seit dem 1. Januar 2019, kennt vier Kategorien. Spielbankenspiele in physischen Casinos und ihre Online-Erweiterung unter der Konzession der ESBK. Grossspiele, zu denen Lotterien, Sportwetten und Geschicklichkeitsspiele gehören, beaufsichtigt durch die GESPA. Kleine Lotterien und Sportwetten auf kantonaler Ebene, die unter eine vereinfachte Bewilligung fallen. Und Geschicklichkeitsturniere mit minimalen Einsätzen, die fast keiner Regulierung unterliegen. Rugby-Wetten — egal ob auf Six Nations, die Rugby-Weltmeisterschaft oder das nächste Match der Edelweiss XV in Yverdon — fallen ausschliesslich in die zweite Kategorie. Sie sind Grossspiele im Sinne des Gesetzes, und dieser einfache Satz hat enorme rechtliche Konsequenzen.

Was bedeutet das praktisch? Sportwetten gehören zur kantonalen Hoheit. Die Kantone haben sich nach langem Hin und Her auf einen interkantonalen Vertrag geeinigt — das sogenannte Geldspielkonkordat — und die operative Aufsicht an eine gemeinsame Behörde delegiert: die GESPA. Die Konzession selbst halten zwei Lotteriegesellschaften, Swisslos für die Deutschschweiz und das Tessin und die Loterie Romande für die Romandie. Wer in Zürich oder Basel auf das nächste Schottland-gegen-Frankreich-Spiel wettet, läuft technisch über die Konzession von Swisslos. Wer dasselbe in Lausanne tut, geht über die Loterie Romande. In der Praxis sieht der Wettende davon nichts — die Plattform Sporttip ist für beide Sprachregionen das Front-End.

Drei Aspekte des BGS sind für den Rugby-Wettenden zentral. Erster Aspekt: das Gesetz verbietet ausländischen Anbietern ohne Schweizer Konzession aktiv den Zutritt zum Schweizer Markt. Das ist nicht passiv toleriert, sondern wird mit Domain-Sperren technisch durchgesetzt. Zweiter Aspekt: das Gesetz schreibt Sozialschutzmassnahmen vor, von der freiwilligen oder behördlich angeordneten Spielsperre bis zur Pflicht der Anbieter, problematisches Spielverhalten zu erkennen und einzugreifen. Dritter Aspekt: das Gesetz schafft ein Steuerregime mit einem grosszügigen Freibetrag von rund einer Million CHF pro Gewinn — eine Zahl, die ich gerne nenne, weil sie in der Wahrnehmung der Wettenden meist zu tief angesetzt wird.

Was im BGS übrigens nicht steht: kein Wort über Rugby, kein Wort über Six Nations, kein Paragraph zur Handicap-Wette. Das Gesetz ist abstrakt formuliert — es regelt Mechanismen, nicht einzelne Sportarten. Die konkrete Frage, ob Sporttip eine Wette auf den ersten Try-Schützen in einem REC-Spiel anbieten darf, wird auf einer tieferen Ebene entschieden, im sogenannten zugelassenen Wettangebot der GESPA. Dazu kommen wir gleich. Aber wer das BGS einmal in der Grobstruktur verstanden hat, weiss, warum die Schweizer Rugby-Wett-Landschaft so aussieht, wie sie aussieht: nicht aus Zufall, sondern aus einer bewussten gesetzlichen Architektur, die der Markt seit 2019 in genau dieser Form lebt.

Die GESPA — was sie macht und was nicht

Wenn ich in Gesprächen mit Wettenden frage, was die GESPA eigentlich tut, bekomme ich meist eine vage Antwort — «sie kontrolliert irgendwie alles». Das stimmt im Kern, ist aber für die praktische Orientierung nutzlos. Die GESPA ist eine interkantonale öffentlich-rechtliche Anstalt mit Sitz in Bern, gegründet 2021 als Nachfolgerin der Comlot, und sie hat ein präzises Mandat. Sie ist die Aufsichts- und Bewilligungsbehörde für sämtliche Grossspiele in der Schweiz. Lotterien, Sportwetten, Geschicklichkeitsspiele — wenn der Einsatz auf irgendeine Weise interkantonal, online oder automatisiert läuft, landet er früher oder später auf einem Schreibtisch der GESPA.

Konkret bewilligt die Behörde drei Dinge. Sie genehmigt Spielarten — also etwa die Frage, ob ein neues Lotterieprodukt überhaupt zugelassen wird. Sie bewilligt Spielveränderungen — wenn Swisslos ein bestehendes Produkt anpassen will, braucht es grünes Licht. Und sie genehmigt Gratisspiele, eine Kategorie, die im Schweizer Recht eine eigene Nische hat. Im Jahr 2024 — und diese Zahl spricht für sich, weil sie zeigt, wie intensiv die Behörde im Tagesgeschäft involviert ist — hat die GESPA den Schweizer Lotteriegesellschaften 55 neue Spiele bewilligt, dazu kamen 76 Genehmigungen für Spielveränderungen und 45 für Gratisspiele. Das sind keine Theoretiker, das sind Sachbearbeiter mit vollem Terminkalender.

Was die GESPA für den Rugby-Wettenden besonders wichtig macht, ist die zweite Säule ihres Mandats: die Bekämpfung illegaler Geldspielangebote. Das ist der Teil ihrer Arbeit, der jedes Jahr für Schlagzeilen sorgt — die Sperrliste der ausländischen Domains. Ende 2024 standen 490 Domains illegaler ausländischer Geldspielanbieter auf dieser Liste. Die Zahl ist über die Jahre konstant gewachsen, weil die Behörde aktiv recherchiert, Hinweise bearbeitet und gemeldete Plattformen technisch sperren lässt. Der durchschnittliche Schweizer Wettende merkt davon im Alltag nichts — er ruft eine deutsche Bookmaker-Adresse auf und bekommt eine Sperrseite seines Internet-Providers angezeigt. Das ist die GESPA in Aktion, sichtbar im Browser.

Die dritte Säule ist Sozialschutz. Die Behörde überwacht, ob die konzessionierten Anbieter ihre gesetzlichen Pflichten in Bezug auf Spielsucht-Prävention einhalten. Sie führt das nationale Register der Spielsperren, prüft Werbeauftritte auf Übergriffigkeit, koordiniert mit kantonalen Suchtfachstellen. In der Praxis bedeutet das, dass Sporttip nicht einfach Werbung schalten darf, wie es ihm passt — jede Kampagne muss mit dem rechtlichen Rahmen vereinbar sein, und Verstösse werden mit Bussen belegt. Ich habe in meinen neun Jahren als Analyst mehrere Fälle dokumentiert, in denen die GESPA gegen kreative Werbeformate eingeschritten ist, die ihrer Auslegung nach den Sozialschutz unterliefen.

Die vierte Säule — und das überrascht viele — ist die Bekämpfung von Wettkampfmanipulation. Die GESPA betreibt eine nationale Plattform, die Verdachtsmeldungen sammelt, mit ausländischen Behörden teilt und an die zuständigen Strafverfolger weiterleitet. Ich komme im nächsten Teil dieser Artikel-Serie auf die Magglinger Konvention zurück, die diesen Bereich völkerrechtlich verankert. Für jetzt reicht der Hinweis: Wer in der Schweiz auf Rugby wettet, tut das in einem regulatorischen Ökosystem, das nicht nur Steuern, Werbung und Sperrlisten regelt, sondern auch die Integrität der Wettbewerbe, auf die gewettet wird.

Wie genau eine Domain auf die GESPA-Sperrliste kommt, schaue ich mir in einem separaten Beitrag im Detail an — der technische Ablauf vom Hinweis bis zur DNS-Blockade ist eine eigene Geschichte. Hier reicht der Befund, dass die Behörde nicht passiv reagiert, sondern aktiv und mit grossem operativem Aufwand arbeitet.

Das zugelassene Wettangebot — die Liste, die niemand ausserhalb der Branche kennt

Eine der überraschendsten Tatsachen für Wettende, die aus Deutschland oder Österreich nach Sporttip wechseln, ist diese: Nicht jeder Wettmarkt, den ein internationaler Buchmacher anbietet, darf in der Schweiz überhaupt geführt werden. Die GESPA hält eine Liste — formal das «zugelassene Wettangebot» — und nur was auf dieser Liste steht, kann Sporttip seinen Kunden anbieten.

Die Logik dahinter ist nicht primär kommerziell, sondern integritätsgetrieben. Märkte, die als anfällig für Manipulation gelten, werden ausgeschlossen oder stark eingeschränkt. Klassisches Beispiel aus anderen Sportarten: Wetten auf die nächste Ecke im Fussball, auf die nächste gelbe Karte, auf einzelne Würfe im Tennis. Beim Rugby trifft es Märkte, die in englischen Buchmacher-Portfolios selbstverständlich sind — etwa Spielerwetten auf Karten-Anzahl, manche Mikro-Live-Wetten auf einzelne Spielzüge oder exotische Spezialmärkte. Sporttip führt sie schlicht nicht, weil die GESPA sie nicht zulässt.

In der Praxis betrifft das beim Rugby ein überschaubares Marktsegment. Die klassische Sieger-Wette, Handicap, Über/Unter auf Punkte und Tries, First-Try-Scorer, Anytime-Try-Scorer, Winning Margin, Halbzeit/Endstand, Drop Goal Ja/Nein — alles vorhanden. Was fehlt, sind Mikro-Märkte auf einzelne Aktionen während des Spiels und ein paar exotische Player-Special-Wetten. Wer aus dem englischen Markt kommt und gewohnt war, auf «Tackles by Player X» zu wetten, wird das Angebot bei Sporttip dünner finden. Wer aus dem normalen mitteleuropäischen Spektrum kommt, vermisst praktisch nichts.

Die Liste der zugelassenen Wettangebote wird von der GESPA laufend aktualisiert und ist nicht öffentlich vollständig einsehbar — das ist eines der wenigen wirklich kritisierbaren Defizite des Systems. Wer die genaue Sortierung wissen will, muss sich durch Jahresberichte und Pressemeldungen kämpfen. In der Branche kursieren detaillierte Auflistungen, die alle paar Monate aktualisiert werden, aber für den durchschnittlichen Wettenden bleibt das System ein wenig opak. Die Praxis-Faustregel: Was Sporttip anbietet, ist erlaubt. Was Sporttip nicht anbietet, gibt es entweder nicht oder die GESPA hat es ausgenommen.

ESBK gegen GESPA — wer ist für Sportwetten zuständig

Hier liegt eine der häufigsten Verwechslungen, die ich in meinen Beratungsgesprächen sehe. Wettende lesen irgendwo den Namen ESBK, lesen woanders GESPA, und am Ende denken sie, die beiden Behörden hätten überlappende Zuständigkeiten. Das ist falsch. Die Trennung ist sauber, und sie folgt der Spielart-Logik des BGS.

Die Eidgenössische Spielbankenkommission, kurz ESBK, ist eine Bundesbehörde. Sie ist auf der Stufe des Bundes angesiedelt, ihr Personal ist Bundespersonal, sie rapportiert an das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement. Ihr Mandat: Spielbanken. Also physische Casinos und deren Online-Erweiterungen unter der sogenannten Spielbankenkonzession. Wenn ein Schweizer Casino in Baden, Lugano oder Crans-Montana Online-Black-Jack oder Online-Slots anbietet, läuft das unter ESBK-Aufsicht. Sportwetten gehören nicht in dieses Mandat. Die ESBK darf für Sportwetten keine Konzessionen erteilen, sie kann keine Sportwett-Plattformen lizenzieren, sie hat in diesem Bereich nichts zu sagen.

Die GESPA ist demgegenüber keine Bundesbehörde, sondern eine interkantonale öffentlich-rechtliche Anstalt. Ihr Träger sind die Kantone, die sich im Geldspielkonkordat zusammengeschlossen haben. Sie ist auf der Stufe der Kantone angesiedelt, ihre Aufsichtsgremien werden von den kantonalen Geldspielbehörden bestellt. Ihr Mandat sind, wie schon erwähnt, die Grossspiele. Lotterien, Sportwetten, Geschicklichkeitsspiele. Wer in der Schweiz auf Rugby wetten will, hat ausschliesslich mit der GESPA zu tun — direkt oder indirekt über die konzessionierte Sporttip-Plattform.

Die Konstellation hat einen historischen Hintergrund. Lotterien und Sportwetten waren in der Schweiz immer kantonale Hoheit, schon vor dem BGS. Die Lotteriegesellschaften Swisslos und Loterie Romande sind aus kantonalen Initiativen entstanden, der Reingewinn fliesst an die Kantone und über sie an gemeinnützige Zwecke. Spielbanken hingegen waren in der Schweiz bis 1993 verboten, danach unter strenger Bundesaufsicht zugelassen. Das BGS hat 2019 versucht, beide Welten unter einem Dach zu vereinen, aber die föderale Logik blieb erhalten: Bund für Casinos, Kantone für den Rest.

Praktische Konsequenz für den Rugby-Wettenden: Wenn Du eine Frage zu einer Sportwette hast, zu Sperrlisten, zu Sozialschutz im Wettbereich, zur Steuerbarkeit von Rugby-Gewinnen — Du wendest Dich an die GESPA, nicht an die ESBK. Und wenn Du in einem Online-Casino Roulette spielst und dabei Probleme bekommst, ist die ESBK Dein Ansprechpartner, nicht die GESPA. Die Behörden tauschen sich aus, koordinieren bei Querschnittthemen wie Geldwäscherei-Prävention, aber operativ sind sie getrennt.

Sporttip und die Konzession der Swisslos

Eine Anekdote, die ich gerne erzähle: Vor ein paar Jahren wurde ich auf einer Konferenz gefragt, ob Sporttip eigentlich eine «richtige» Konzession habe, oder ob das nur eine Marke von Swisslos sei. Die Frage zeigt, wie schwer die Konzessions-Architektur intuitiv zu fassen ist. Sporttip ist keine eigenständige juristische Person mit eigener Konzession. Sporttip ist die Marke und Plattform, unter der die Konzessions-Inhaberinnen — Swisslos in der Deutsch- und Italienischsprachigen Schweiz, Loterie Romande in der Westschweiz — Sportwetten anbieten.

Konkret heisst das: Wer auf sporttip.ch ein Konto eröffnet und auf Rugby setzt, schliesst seinen Vertrag entweder mit Swisslos oder mit der Loterie Romande, je nach Wohnsitz. Die Plattform-Technik ist gemeinsam, die Marke ist gemeinsam, aber die rechtliche Beziehung läuft über die jeweilige Lotteriegesellschaft. Das ist kein technisches Detail — es hat handfeste Konsequenzen, etwa bei Reklamationen, bei der Auszahlungspraxis oder bei der Frage, welche kantonalen Suchtfachstellen im Falle einer Spielsperre involviert sind.

Beide Lotteriegesellschaften halten ihre Konzession von der GESPA. Diese Konzessionen sind nicht zeitlich unbefristet, sie werden periodisch erneuert, mit Auflagen versehen und können im Extremfall entzogen werden. Bisher ist das nie passiert — Swisslos und Loterie Romande gelten in der Branche als stabile, konservative Anbieter, die selten an die Grenzen des Erlaubten gehen. Was sich aber regelmässig ändert, ist der Umfang der genehmigten Spielarten. Wenn Sporttip ein neues Produkt einführen will, muss es bei der GESPA bewilligt werden, und die Behörde prüft jedes einzelne Spiel. Die 55 neuen Spiele, die 2024 bewilligt wurden, geben einen Eindruck von der Frequenz dieser Prozesse.

Für den Rugby-Wettenden ist eine andere Zahl noch interessanter. Das Marktvolumen der von der GESPA beaufsichtigten Lotterien und Sportwetten ist im Zeitraum 2019–2024 von 3,3 Milliarden auf knapp 4 Milliarden CHF gewachsen. Das ist ein massiver Anstieg, getrieben vor allem durch Online-Wetten und durch die generelle Verlagerung vom physischen Annahmestellen-Netz zur digitalen Plattform. Sporttip hat in dieser Zeit Marktanteile aufgebaut, neue Sportarten ins Programm genommen und das Live-Wett-Angebot deutlich ausgebaut. Rugby gehörte schon vor 2019 zum Programm, aber das Angebot ist seither breiter geworden — vor allem rund um die Six Nations und die Rugby-Weltmeisterschaften.

Was Sporttip im Vergleich zu internationalen Konkurrenten technisch nicht hat: aggressives Bonus-Marketing. Das BGS und die Auslegung der GESPA setzen Werbung und Promotions enge Grenzen. Die Boni, die Sporttip ausspielt, sind im Vergleich zu deutschen oder englischen Buchmachern bescheiden. Auch die Quoten — und das ist eine der häufigsten Beschwerden, die ich höre — liegen bei klassischen Rugby-Märkten oft ein paar Prozent unter dem internationalen Schnitt. Das hat zwei Gründe. Erstens fehlt im Schweizer Markt die Wettbewerbsintensität, die ausländische Buchmacher zwingt, Margen knapp zu kalkulieren. Zweitens ist ein Teil der Bruttoerträge gesetzlich für soziale und sportförderliche Zwecke gebunden, was die Marge auf Anbieterseite kalkulatorisch erhöht.

Beide Effekte sind systemisch — sie sind kein Bug, sondern Feature des Schweizer Modells. Wer das nicht akzeptieren will, kommt schnell auf die Idee, doch lieber bei einem ausländischen Anbieter zu wetten. Was dabei rechtlich und praktisch passiert, ist Inhalt der nächsten Abschnitte.

Netzsperre und Sperrliste — wie der Markt geschlossen wird

Stell Dir vor, Du tippst die Adresse eines bekannten europäischen Buchmachers in Deinen Browser, weil Du irgendwo gelesen hast, dort gäbe es bessere Quoten auf das nächste France-vs-England-Spiel. Statt der gewohnten Webseite siehst Du eine schweizerische Hinweisseite mit der Information, dass diese Domain in der Schweiz gesperrt ist. Das ist die Netzsperre, in der Praxis das sichtbarste Werkzeug der GESPA gegen illegale Anbieter.

Die technische Mechanik ist im BGS klar geregelt. Die GESPA führt eine Sperrliste mit Domains, die in der Schweiz illegales Geldspiel anbieten. Diese Liste wird an die Schweizer Internet-Service-Provider übermittelt, und die ISPs sind gesetzlich verpflichtet, den DNS-Aufruf dieser Domains umzuleiten. Wer von einem Schweizer Provider aus die gesperrte Adresse aufruft, landet auf einer Hinweisseite. Die Sperrung ist nicht perfekt — sie lässt sich mit VPN, alternativen DNS-Servern oder direkten IP-Aufrufen umgehen. Das ist allen Beteiligten bewusst, und es ist auch der Grund, weshalb der gesetzliche Effekt der Sperre nie allein auf der technischen Wirksamkeit beruht.

Wie kommt eine Domain auf die Liste? Der Ablauf ist im BGS und in der dazugehörigen Verordnung definiert. Die GESPA stellt fest, dass eine ausländische Plattform in der Schweiz Geldspiele anbietet, ohne eine Schweizer Konzession zu haben. Sie informiert den Anbieter, gibt ihm rechtliches Gehör und fordert ihn auf, das Schweizer Angebot einzustellen. Reagiert der Anbieter nicht oder weigert er sich, ergeht eine formelle Sperrverfügung. Diese ist anfechtbar, wurde in der Vergangenheit aber regelmässig bestätigt — die Rechtslage ist eindeutig. Ende 2024 standen 490 Domains auf dieser Liste, mit deutlicher Tendenz nach oben. Die GESPA aktualisiert die Liste mehrmals pro Jahr.

Auf der Liste finden sich vor allem klassische internationale Sportwetten- und Casino-Marken — Anbieter mit Lizenzen aus Malta, Curaçao, Gibraltar oder, in einigen Fällen, aus Deutschland. Es ist wichtig zu verstehen: Es geht nicht um die Frage, ob diese Anbieter in ihrem Sitzland legal operieren. Sie operieren dort meist völlig legal. Die Frage ist, ob sie auf den Schweizer Markt zielen — und das tun sie, sobald sie Deutsch sprechen, CHF als Währung anbieten oder Schweizer Sportarten in den Vordergrund stellen. Das genügt der GESPA für eine Sperre.

Manuel Bader, ein Zürcher Anwalt, der sich auf Rückforderungsklagen gegen illegale Anbieter spezialisiert hat, formuliert es so: «Wir treffen immer wieder auf Menschen, die sich finanziell komplett ruiniert haben.» Bader steht für eine Strömung, die zunehmend versucht, Schweizer Wettende, die bei ausländischen Anbietern Geld verloren haben, vor Schweizer Gerichten zu vertreten — mit der Argumentation, dass die Verträge mit illegalen Anbietern nichtig seien und Verluste deshalb zurückzufordern wären. Diese Rechtsprechung ist noch jung, aber sie deutet darauf hin, dass die Schweizer Justiz das illegale Angebot nicht nur passiv duldet, sondern aktiv aushebelt.

Was viele Wettende übersehen: Die Sperrliste ist ein lebendes Dokument. Wer heute bei einem Anbieter ein Konto eröffnet, der nicht auf der Liste steht, kann morgen feststellen, dass die Plattform gesperrt wurde. Saldo-Auszahlungen werden dann zur Nebensache — der ausländische Anbieter darf nicht auf den Schweizer Markt zielen, also auch nicht aktiv Auszahlungen an Schweizer Kunden abwickeln. Im Streitfall steht der Wettende ohne praktikablen Rechtsweg da.

Was wirklich passiert, wenn ich bei einem ausländischen Anbieter wette

Hier kommt die Frage, die in jedem Beratungsgespräch früher oder später auftaucht: «Und wenn ich trotzdem bei einem Anbieter im Ausland wette — was passiert mir konkret?» Die ehrliche Antwort ist nicht «Du wirst eingesperrt». Sie ist deutlich differenzierter, und genau diese Differenz wird oft missverstanden.

Der einzelne Wettende ist in der Schweizer Rechtssystematik nicht der primäre Adressat des Verbots. Das BGS richtet sich gegen die Anbieter — gegen jene, die ohne Konzession Geldspiele in der Schweiz veranstalten. Die strafrechtlichen Sanktionen — Bussen, in extremen Fällen Freiheitsstrafen — treffen die Anbieter und allenfalls Personen, die Wetten gewerbsmässig vermitteln. Der Endkunde, der zu Hause am Laptop auf das Six-Nations-Wochenende setzt, wird in der Regel nicht strafrechtlich verfolgt. Das ist nicht ein Schlupfloch, sondern eine bewusste Entscheidung des Gesetzgebers, die das ganze System auf die Anbieterseite konzentriert.

Das heisst aber nicht, dass für den Wettenden nichts passiert. Die praktischen Konsequenzen sind beachtlich, und ich liste sie in der Reihenfolge auf, wie ich sie in meiner Beratungspraxis am häufigsten sehe.

Erstens: Steuerrechtlich verschlechtert sich die Lage dramatisch. Gewinne aus Schweizer Grossspielen sind bis zu einem hohen Freibetrag steuerfrei, aktuell rund 1,07 Millionen CHF pro Person und Jahr. Gewinne aus illegalen ausländischen Quellen geniessen diesen Freibetrag nicht. Sie sind ab dem ersten Franken Einkommen und unterliegen voll der Einkommenssteuer. Wer bei einer Six-Nations-Wette beim deutschen Anbieter 8 000 CHF gewinnt, zahlt darauf Einkommenssteuer. Wer dieselben 8 000 CHF bei Sporttip gewinnt, zahlt null. Diese Asymmetrie ist eine der wirksamsten Lenkungsmechanismen des Systems.

Zweitens: Konten und Auszahlungen sind im Risiko. Banken sind verpflichtet, Geldflüsse aus erkennbar illegalen Geldspielquellen zu melden — und im Zweifel zu blockieren. In den letzten Jahren häufen sich Fälle, in denen Schweizer Banken Überweisungen von ausländischen Wett-Plattformen zurückgewiesen oder Konten temporär eingefroren haben, bis die Herkunft geklärt war. Wer Pech hat, sieht sein Geld monatelang nicht.

Drittens: Im Verlustfall gibt es keinen praktikablen Rechtsweg. Wenn der ausländische Anbieter sich weigert, eine berechtigte Auszahlung zu leisten — sei es wegen eines angeblichen Verstosses gegen die AGB, sei es wegen anderer Vorwände — bleibt der Schweizer Wettende ohne Werkzeuge. Schweizer Gerichte erkennen die Verträge mit illegalen Anbietern als nichtig an, was bei der Rückforderung von Verlusten potenziell helfen kann (wie Bader es zeigt), bei der Durchsetzung von Gewinnauszahlungen aber das genaue Gegenteil bewirkt.

Viertens: Der Sozialschutz fehlt. Sporttip ist verpflichtet, ein Frühwarnsystem für problematisches Spielverhalten zu betreiben, Spielsperren zu akzeptieren, Limits anzubieten. Ausländische Anbieter, die sich an Schweizer Wettende richten, ohne Konzession zu haben, sind diesen Verpflichtungen nicht unterworfen. Wer in einer kritischen Phase ein paar Klicks zu weit geht, hat dort keine Bremsleitung.

Ich kenne aus meiner Beratungspraxis Fälle, in denen Wettende über Jahre fünf- und sechsstellige Verluste bei illegalen Anbietern aufgebaut haben — und dann erst, wenn die Bank Fragen stellte oder die Familie die Kontoauszüge sah, das ganze Ausmass sichtbar wurde. Das sind die Geschichten, die die kalte Kosten-Nutzen-Rechnung des Auslandskontos in einem realistischen Licht zeigen.

Marktentwicklung 2019 bis 2024 — der Boom in Zahlen

Lass mich Dir eine Zahlenreihe zeigen, die das ganze System auf einen Blick verdichtet. Im Zeitraum 2019 bis 2024 — also seit Inkrafttreten des BGS — ist das Marktvolumen der von der GESPA beaufsichtigten Lotterien und Sportwetten von 3,3 Milliarden auf knapp 4 Milliarden CHF gewachsen. Das sind plus 21 Prozent in fünf Jahren, in einem Markt, der vorher als gesättigt galt.

Spannender ist der Zerfall der Wachstumsraten auf die einzelnen Komponenten. Der Umsatz aus interkantonal, automatisiert oder online durchgeführten Lotterien und Sportwetten lag 2024 bei 3,97 Milliarden CHF — und das war ein Plus von 5,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Der Bruttospielertrag, also der Anbieter-Umsatz nach Auszahlung der Gewinne, kam auf 1,25 Milliarden CHF mit einem Plus von 7,9 Prozent. Mit anderen Worten: Die Anbieter-Marge ist 2024 schneller gestiegen als der reine Einsatz. Das ist ein Indikator dafür, dass entweder die Marge breiter wurde oder die Wettenden im Durchschnitt schlechter abschnitten — vermutlich eine Kombination aus beidem.

Pro Kopf gerechnet ergibt das eine Pro-Kopf-Nettoausgabe von 138 CHF pro Einwohnerin und Einwohner für 2024, plus 7 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Der Pro-Kopf-Einsatz — also der Betrag, der eingesetzt wurde, bevor Gewinne ausbezahlt wurden — lag bei 438 CHF. Diese Zahlen zeigen einen wichtigen Punkt: Das Schweizer Geldspielwesen ist trotz seiner restriktiven Anbieterstruktur kein Nischen-Markt mehr. Es ist ein Massenphänomen, das in jeder Statistik nachweisbar ist.

Wo ist Rugby in diesem Bild? Ehrlich gesagt, nirgends prominent. Rugby-Wetten machen einen kleinen, aber stetig wachsenden Teil des Sportwett-Volumens aus. Das Hauptgeschäft läuft über Fussball, Eishockey und Tennis. Aber Rugby ist eines der schnellsten wachsenden Segmente, getrieben durch zwei Faktoren: die zunehmende TV-Präsenz der Six Nations im deutschsprachigen Raum und die wachsende Sichtbarkeit der Schweizer Nationalmannschaft, der Edelweiss XV, seit ihrem Aufstieg in die Rugby Europe Championship.

Auch die Sperrliste-Entwicklung passt ins Bild. Die 490 Domains, die Ende 2024 auf der GESPA-Sperrliste standen, sind das Ergebnis einer kontinuierlichen Aufwärtsbewegung. Jedes Jahr kommen neue Anbieter dazu, manche werden auch wieder entfernt, weil sie ihr Schweizer Geschäft eingestellt haben. Die Netto-Bewegung ist klar steigend.

Was bedeutet das für den Rugby-Wettenden? Praktisch dreierlei. Erstens: Die Schweiz ist ein interessanter Markt geworden, was sich in einem breiteren Sporttip-Angebot niederschlägt. Zweitens: Die Aufsicht ist gut finanziert und aktiv. Drittens: Der Preisdruck auf die Margen wächst — Sporttip experimentiert mit dynamischeren Quoten, der Druck zum internationalen Markt nimmt zu.

Häufige Fragen zur Schweizer Rechtslage

Drei Fragen, die ich im Zusammenhang mit der Schweizer Rechtslage am häufigsten höre — kurz beantwortet im Stil eines Beratungsgesprächs. Wenn Du tiefer einsteigen willst, findest Du die Details in den vorhergehenden Abschnitten.

Was unterscheidet die GESPA von der ESBK?

Die GESPA ist eine interkantonale Behörde und beaufsichtigt Grossspiele — Lotterien, Sportwetten und Geschicklichkeitsspiele. Die ESBK ist eine Bundesbehörde und ist für Spielbanken zuständig, also Casinos und deren Online-Erweiterungen. Für Rugby-Wetten ist ausschliesslich die GESPA der richtige Ansprechpartner. Die beiden Behörden tauschen sich aus, haben aber strikt getrennte Mandate.

Was passiert, wenn ich bei einem ausländischen Anbieter auf Rugby wette?

Strafrechtlich passiert dem Endkunden in der Regel nichts — das BGS richtet sich gegen die Anbieter. Praktische Konsequenzen gibt es trotzdem: Gewinne sind voll einkommenssteuerpflichtig ohne Freibetrag, Bankkonten können bei verdächtigen Geldflüssen blockiert werden, im Streitfall gibt es keinen wirksamen Rechtsweg gegen den Anbieter, und der Sozialschutz greift nicht. Wer dort Geld verliert, kann eventuell über Schweizer Gerichte versuchen, es zurückzufordern — die Rechtsprechung dazu ist noch jung, aber wachsend.

Wie kommt eine Domain auf die GESPA-Sperrliste?

Die GESPA stellt fest, dass ein ausländischer Anbieter ohne Schweizer Konzession Geldspiele in der Schweiz anbietet — etwa durch deutsche Sprache, CHF-Akzeptanz oder Bewerbung Schweizer Sportarten. Sie informiert den Anbieter, gibt ihm rechtliches Gehör und erlässt bei Untätigkeit eine Sperrverfügung. Diese wird an die Internet-Service-Provider weitergeleitet, die den DNS-Aufruf der Domain umleiten müssen. Ende 2024 waren 490 Domains gesperrt, die Liste wird mehrmals jährlich aktualisiert.

Was bleibt für den Rugby-Wettenden in der Schweiz wichtig

Wenn ich neun Jahre Erfahrung in einem Absatz zusammenfassen müsste: Das Schweizer System ist keine Schikane, es ist eine Architektur. Vier Säulen — BGS als gesetzliche Grundlage, GESPA als Aufsicht, Sporttip als operativer Anbieter, Sperrliste als Grenzkontrolle — greifen ineinander. Innerhalb dieses Modells hat der Rugby-Wettende einen vorteilhaften Stand: keine Steuern auf Gewinne unter dem Freibetrag, ein verlässlicher Anbieter, klare Limits, funktionierender Sozialschutz. Ausserhalb fallen diese Vorteile weg, und an ihre Stelle treten konkrete Risiken: Steuerpflicht, Kontosperren, fehlender Rechtsschutz.

Meine Empfehlung nach all diesen Jahren: Wer in der Schweiz auf Rugby wettet, nutzt das System, in dem er ohnehin lebt. Die Quoten bei Sporttip sind nicht spektakulär, das Marktangebot ist nicht so breit wie bei englischen Buchmachern, das Bonus-Marketing ist zurückhaltend — aber das sind Eigenschaften, keine Schwächen. Sie sind die Kehrseite eines Systems, das den Wettenden in ein engmaschiges Schutznetz einbindet. Wer das einmal aus der Innensicht verstanden hat, weiss den Tausch zu schätzen.

Erstellt von der Redaktion von „Rugby Union Wetten Schweiz”.